Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKT 78 § 15 Buchst. a; MBKT 78 § 15 Buchst. b
Kein Rückzahlungsanspruch bei rückwirkend bewilligter Erwerbsunfähigkeitsrente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 15 Buchst. a MBKT 78; § 15 Buchst. b MBKT 78
Rückzahlungsanspruch; Erwerbsunfähigkeitsrente; Arbeitsverhältnis; Krankentagegeld - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückzahlungsanspruch; Erwerbsunfähigkeitsrente; Arbeitsverhältnis; Krankentagegeld
Papierfundstellen
- VersR 1996, 617
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95
Die vom BGH (VersR 1992, 477 = NJW 1992, 1164) festgestellte Unwirksamkeit der Bestimmung des § 15 a MBKT kann nicht dazu führen, daß der Klägerin ein Rückzahlungsanspruch erwächst, der ihr aufgrund gültiger Versicherungsbedingungen nicht zugestanden hätte. - BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95
Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1992, 479) ist auch die letztgenannte Bestimmung unwirksam. - OLG Hamm, 11.12.1991 - 20 U 175/91
Berufsunfähigkeit; Medizinische Feststellung; Angestelltenversicherung; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95
Der Rentenbescheid der Seekasse vom 11.11.1993 begründet indes keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung; eine Berufsunfähigkeit in der Angestelltenversicherung wird anders verstanden, als in der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und der hier zugrundeliegenden Krankentagegeldversicherung (OLG Hamm, VersR 1993, 600, 601).
- OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96
Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld bei gleichzeitigem Bezug einer …
Die gebotene ergänzende Vertragsauslegung führt dazu, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen der Beendigung der Leistungspflicht weiterhin gelten sollen und der Versicherer demzufolge dann keinen Rückzahlungsanspruch hat, wenn er aufgrund gültiger Vertragsbestimmungen auch nicht berechtigt wäre, Rückzahlung des Krankentagegeldes zu verlangen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1996, 617).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
MBKT 78 § 1 Abs. 3
Teilweise Fortführung der bisherigen beruflichen Tätigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufliche Aufgaben; Berufliche Tätigkeit; Unvollständige Arbeitsunfähigkeit; Fehlender Krankentagegeldanspruch
Papierfundstellen
- VersR 1996, 617
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93
Der BGH (VersR 1993, 297) ist dieser Rechtsansicht mit Argumenten, die den.
- OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz …
- OLG Köln, 30.08.2000 - 5 U 22/00
Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit des Außendienstlers bei Katzenhaarallergie
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1993, 297, 298), der der Senat bereits in einer früheren Entscheidung gefolgt ist (OLG Köln, VersR 1995, 653, 654; vgl. auch OLG Koblenz, r+s 1994, 32, 33 und r+s 2000, 212, 213; OLG Karlsruhe, VersR 1996, 617 und NVersZ 2000, 133; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1226, 1227), ist in der privaten Krankentagegeldversicherung bedingungsgemässe Arbeitsunfähigkeit erst dann gegeben, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit in keiner Weise mehr ausüben kann, also vollständig, zu 100% arbeitsunfähig ist. - OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04
Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag
Sofern auf diesen Teil selbständiger Tätigkeit abgestellt wird, muss dem Versicherten wenigstens in einem geringen Umfang noch eine eigenständige wertschöpfende Tätigkeit möglich sein, so dass die Koordination und die Anleitung im Ergebnis nur dann der Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen, wenn die Angeleiteten selbst für das Unternehmen wertschöpfend tätig sind und deren Anleitung wirtschaftlich sinnvoll ist ( BGH VersR 1997, 1133; OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Karlsruhe VersR 2000, 1007 [ 1008 ]; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617;… Prölss / Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 1 MB/KT 94 RdNr. 6 und 9;… Bach / Moser, Private Krankenversicherung, 2. Auflage, § 1 MB/KT RdNr. 13f; Wilmes / Müller - Frank, VersR 1990, 345 [ 346f ] ).