Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.07.1995

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10519
OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95 (https://dejure.org/1995,10519)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.1995 - 2 U 76/95 (https://dejure.org/1995,10519)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 2 U 76/95 (https://dejure.org/1995,10519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 15 Buchst. a; MBKT 78 § 15 Buchst. b
    Kein Rückzahlungsanspruch bei rückwirkend bewilligter Erwerbsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 15 Buchst. a MBKT 78; § 15 Buchst. b MBKT 78
    Rückzahlungsanspruch; Erwerbsunfähigkeitsrente; Arbeitsverhältnis; Krankentagegeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlungsanspruch; Erwerbsunfähigkeitsrente; Arbeitsverhältnis; Krankentagegeld

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 617
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95
    Die vom BGH (VersR 1992, 477 = NJW 1992, 1164) festgestellte Unwirksamkeit der Bestimmung des § 15 a MBKT kann nicht dazu führen, daß der Klägerin ein Rückzahlungsanspruch erwächst, der ihr aufgrund gültiger Versicherungsbedingungen nicht zugestanden hätte.
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1992, 479) ist auch die letztgenannte Bestimmung unwirksam.
  • OLG Hamm, 11.12.1991 - 20 U 175/91

    Berufsunfähigkeit; Medizinische Feststellung; Angestelltenversicherung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95
    Der Rentenbescheid der Seekasse vom 11.11.1993 begründet indes keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung; eine Berufsunfähigkeit in der Angestelltenversicherung wird anders verstanden, als in der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und der hier zugrundeliegenden Krankentagegeldversicherung (OLG Hamm, VersR 1993, 600, 601).
  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96

    Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld bei gleichzeitigem Bezug einer

    Die gebotene ergänzende Vertragsauslegung führt dazu, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen der Beendigung der Leistungspflicht weiterhin gelten sollen und der Versicherer demzufolge dann keinen Rückzahlungsanspruch hat, wenn er aufgrund gültiger Vertragsbestimmungen auch nicht berechtigt wäre, Rückzahlung des Krankentagegeldes zu verlangen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1996, 617).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,17714
OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93 (https://dejure.org/1995,17714)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.07.1995 - 13 U 280/93 (https://dejure.org/1995,17714)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 13 U 280/93 (https://dejure.org/1995,17714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    MBKT 78 § 1 Abs. 3
    Teilweise Fortführung der bisherigen beruflichen Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufliche Aufgaben; Berufliche Tätigkeit; Unvollständige Arbeitsunfähigkeit; Fehlender Krankentagegeldanspruch

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 617
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93
    Der BGH (VersR 1993, 297) ist dieser Rechtsansicht mit Argumenten, die den.
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

    Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz

    Dies ist - worauf der Kläger bereits im ersten Rechtszug hingewiesen hat - zu prüfen in Fällen ganz geringfügiger Arbeitsfähigkeit (BGH a.a.O; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., MBKT 94 § 1 Rdn.7, 11; Lorenz VersR 1990, 647).
  • OLG Köln, 30.08.2000 - 5 U 22/00

    Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit des Außendienstlers bei Katzenhaarallergie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1993, 297, 298), der der Senat bereits in einer früheren Entscheidung gefolgt ist (OLG Köln, VersR 1995, 653, 654; vgl. auch OLG Koblenz, r+s 1994, 32, 33 und r+s 2000, 212, 213; OLG Karlsruhe, VersR 1996, 617 und NVersZ 2000, 133; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1226, 1227), ist in der privaten Krankentagegeldversicherung bedingungsgemässe Arbeitsunfähigkeit erst dann gegeben, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit in keiner Weise mehr ausüben kann, also vollständig, zu 100% arbeitsunfähig ist.
  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

    Sofern auf diesen Teil selbständiger Tätigkeit abgestellt wird, muss dem Versicherten wenigstens in einem geringen Umfang noch eine eigenständige wertschöpfende Tätigkeit möglich sein, so dass die Koordination und die Anleitung im Ergebnis nur dann der Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen, wenn die Angeleiteten selbst für das Unternehmen wertschöpfend tätig sind und deren Anleitung wirtschaftlich sinnvoll ist ( BGH VersR 1997, 1133; OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Karlsruhe VersR 2000, 1007 [ 1008 ]; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617; Prölss / Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 1 MB/KT 94 RdNr. 6 und 9; Bach / Moser, Private Krankenversicherung, 2. Auflage, § 1 MB/KT RdNr. 13f; Wilmes / Müller - Frank, VersR 1990, 345 [ 346f ] ).
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